Im Sommer 1990 beschloss die erste demokratisch gewählte Volkskammer der DDR ein Sparkassengesetz, das den Aufbau eines dezentralen kommunalen Sparkassenwesens ermöglichte. Nachdem das Parlament für den Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland gestimmt hatte, galt es als Länderrecht weiter. Zum 3. Oktober 1990 lagen die drei hiesigen Kreissparkassen im Land Brandenburg.
Das Regionalprinzip wurde damals gesetzlich verankert. Die Sparkassen in Bad Liebenwerda, Finsterwalde und Herzberg erhielten als Einrichtungen der Landkreise den Status als gemeinnützige Anstalten des öffentlichen Rechts. Sie hatten einen öffentlichen Auftrag zu erfüllen. Zu diesem gehörte zum Beispiel die örtliche Kreditversorgung unter besonderer Berücksichtigung des Mittelstandes. Für alle Verbindlichkeiten hafteten wieder die kommunalen Gewährträger.
Vorstände wurden für die Geschäftsführung gesucht. Sie hatten geschäftspolitisch autonome, mit der Wirtschaftsunion seit dem 1. Juli 1990 dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb ausgesetzte Institute zu leiten. Mit einer vergrößerten Produktpalette traten die Sparkassen gegen die westdeutschen Privatbanken an und behaupteten sich. Sie wurden wieder zu universellen Kreditinstituten und vertrieben auch Produkte von Verbundpartnern, zum Beispiel Bausparverträge.
Die Aufsicht und Kontrolle des Wirkens der Sparkasse oblag fortan den Verwaltungsräten. Die wieder demokratisch gewählten Vertretungen der Gewährträger in Form der Kreistage bestimmten jeweils den Vorsitzenden ihrer Verwaltung, also den Landrat, zum Verwaltungsratsvorsitzenden.