Ende der 1920er Jahre entstanden in den deutschen Ländern und Provinzen öffentliche Bausparkassen. Wer Baugeld für die Errichtung eines Wohnhauses brauchte, musste nicht unbedingt über lange Zeit den gesamten Betrag ansparen. Er konnte sich mit Gleichgesinnten zum gemeinsamen Sparen zusammentun.
Für die preußischen Provinzen Sachsen und Brandenburg wurden 1929 Bausparkassen gegründet. Die ersten Baugeldzuteilungen fanden am 10. Juli und 14. Dezember 1930 durch Auslosungen statt. Bekam der Bausparer die benötigten Geldmittel zugeteilt, wurde der bis dahin selbst erreichte Sparbetrag abgezogen. So ergab sich ein Tilgungsdarlehen. Als Sicherheit war eine Hypothek zugunsten der Bausparkasse aufzunehmen.