Nach der Währungsreform 1948 wurde das gesamte Kreditwesen im sowjetischen Besatzungsgebiet in die Planwirtschaft einbezogen. Die Sparkassen erhielten unter anderem ein zu erreichendes Spareinlagensoll als Vorgabe. Im sozialistischen Kreditwesen gab es eine strikte Aufgabenteilung. Kundengruppen wurden zugewiesen. So führten die Sparkassen ab 1952 zum Beispiel alle Konten von privaten Kleinbetrieben. Diese Beschränkung fand sich 1956 im Einheitsstatut der volkseigenen Sparkassen wieder.
Der Staat haftete gemäß diesem Statut für die Einlagen. Die kommunale Gewährträgerschaft entfiel. Verwaltungsrat und Kreditausschuss existierten nicht mehr. Ein vom Rat des Kreises berufener Direktor leitete die Sparkasse. Die Sammlung von Ersparnissen der Bevölkerung gehörte zu den Hauptaufgaben. Es gab damals verschiedene Zwecksparformen. Im Rahmen von Sparwochen wurden große Werbeanstrengungen unternommen.
Eine weitere wichtige Aufgabe der Sparkassen im Sozialismus stellte die Finanzierung des Wohnungsbaus dar. Dieser wurde staatlich gelenkt. Zwischen 1958 und 1970 waren die Sparkassen nicht nur für private, sondern auch für volkseigene und genossenschaftliche Bauvorhaben zuständig. Individuelle Projekte von Bürgern ließen sich wegen politischer Vorgaben nur in begrenztem Umfang realisieren. Oft mangelte es an Baumaterial. Auch als der Eigenheimbau auf Anweisung der DDR-Regierung intensiviert werden sollte, konnte zum Beispiel die Kreissparkasse Finsterwalde 1973 nur 272 Eigenheimbaukredite über 3,8 Millionen Mark im Bestand verzeichnen.