Ehe Überschüsse, sprich Gewinne, eine gemeinnützige Verwendung finden konnten, mussten stets ausreichende Sicherheitsreserven angelegt sein. So dauerte es einige Jahre, ehe Sparkassen ihren Trägern Geld für bestimmte Projekte bereitstellen konnten. Zum Beispiel erfolgte für die Stadtsparkasse Mühlberg die erste aufsichtsbehördliche Genehmigung 1879, für die Stadtsparkasse Kirchhain 1887 oder für die Stadtsparkasse Herzberg 1897.
1906 war schließlich die Stadtsparkasse Finsterwalde an der Reihe, noch vor dem älteren Institut in Elsterwerda. Aus dem Geschäftsjahr 1905 ergab sich erstmals ein verwendungsfähiger Gewinn von 7.200 Mark für die Trägerkommune. Genehmigt wurde durch die Aufsichtsbehörde die Finanzierung eines Stadtbebauungsplanes für Finsterwalde.
Die älteren, größeren Kreissparkassen hatten in dieser Zeit schon erhebliche Beträge zur Verfügung gestellt. Bei dem Liebenwerdaer Institut waren es bis 1908 über eine Million Mark. Bei der Schweinitzer Kreissparkasse kamen bis 1910 sogar mehr als zwei Millionen Mark zusammen. Mit solchen Sparkassenüberschüssen wurden zum Beispiel Infrastrukturprojekte, wie der Eisenbahnbau, und soziale Zwecke, wie Diakonissenstationen in Krankenhäusern, gefördert.