Durch das Reichsscheckgesetz von 1908 erhielten die Sparkassen die passive Scheckfähigkeit. Preußen erlaubte am 20. April 1909 den Scheck- und Giroverkehr für Kontokorrentguthaben. Es gab bestimmte Bedingungen. Guthaben, die überwiesen werden konnte, mussten von den Spareinlagen getrennt geführt und gesondert angelegt werden.
Die Stadtsparkasse Finsterwalde war das erste Vorgängerinstitut der Sparkasse Elbe-Elster, das den Giroverkehr nach einer am 31. Juli 1910 genehmigten Satzungsänderung einführte. Die Sparkasse verfügte Ende des Jahres bereits über 250 Kontokorrentkonten mit knapp 260.000 Mark Guthaben.
Finsterwalde war ab 1915 auch schon Mitglied im regionalen brandenburgischen Kommunalverband zur Abwicklung des Giroverkehrs. Dessen Verrechnungszentrale befand sich damals in Forst in der Lausitz und ab 1916 in Berlin.